Agentur für Zeitarbeit

Allgemeine Geschäftbedingungen
(kurz: AGB)

der Agentur für Zeitarbeit nachfolgend als AfZ bezeichnet
Stand 05.11.2009

  1. Leistungen

    AfZ stellt eine Internet-Plattform zur Verfügung, auf der sich Zeitarbeitsunternehmen darstellen können.

  2. Veröffentlichung von Kundendaten

    2.1. Der Kunde stellt der AfZ alle für diesen Vertrag relevanten Daten zur Verfügung. Ein vom Kunden bereitgestelltes Logo wird in den entsprechenden Internetseiten der AfZ veröffentlicht. Es werden keine E-Mail Adressen veröffentlicht.

    2.2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die AfZ von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter folgen.

    2.3. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

    2.4. Überprüfung der übermittelten Daten des Kunden AfZ verpflichtet sich nicht, die übermittelten Daten auf Verstöße gegen Rechte Dritter sowie auf sachliche oder orthographische Richtigkeit zu überprüfen.

    2.5. Der Kunde ist allein für den Inhalt seiner Daten verantwortlich. Es ist ihm untersagt, Inhalte einzusetzen, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. AfZ ist berechtigt, solche Daten kostenpflichtig herauszunehmen. Für Inhalte und etwaige Rechtsverletzungen der verlinkten Internetseite des Kunden, übernimmt AfZ keine Verantwortung. Sämtliche, durch Rechte Dritter entstehende Kosten trägt der Kunde. AfZ ist berechtigt, einen eigenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Dessen Kosten trägt der Kunde.

  3. Preise

    3.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgesetzten Preise von AfZ. Nach dem Vertragsschluss erhält der Kunde eine Rechnung. Diese Rechnung ist sofort ohne Abzug zahlbar.

    3.2. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, behält sich AfZ vor seine Leistungen, solange zurück zu halten, bis der Kunde gezahlt hat. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt davon unberührt.

    3.3. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Gewährleistung

    4.1. AfZ gewährleistet die Aufrechterhaltung eines Internetzugangs von 97% der Zeit im Jahr, bei einem 24 Stunden-Betrieb. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit der AfZ, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich von AfZ liegt.

    4.2. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, leisten wir Gewähr zunächst durch Behebung des Fehlers. Schlägt die Behebung eines Fehlers trotz dreier Versuche fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, entweder den Vertrag zu kündigen oder das Entgelt bis zur Behebung des Fehlers angemessen herabzusetzen (Minderung). Eine Minderung wegen unerheblichen Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen.

    4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Materialien unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel ebenfalls unverzüglich, das heißt spätestens innerhalb weiterer 48 Stunden AfZ gegenüber zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung gegenüber AfZ zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Veröffentlichung des Logos als mangelfrei.

  5. Haftung

    5.1. Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz
    a) höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen;
    b) nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von uns oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden
    c) in anderen Fällen als a) und b) unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen von uns typisch und vorhersehbar sind, und zwar
    aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
    bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden,
    cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    5.2. Unsere Haftung im Rahmen vorstehender Ziffer 5.1.c), vor allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag bis zur Höhe des Kaufpreises jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Gebühr für 12 Monate, ebenfalls jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte begrenzt.

    5.3. Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es auf Pflichtverletzungen gestützt wird, die wir nicht zu vertreten haben und die auch nicht in der Lieferung mangelhafter neu hergestellter Sachen oder der Herstellung eines mangelhaften Werkes bestehen.

    5.4. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, von seinen Daten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen.

  6. Laufzeit des Vertrages

    6.1. Der Vertrag kommt mit Zugang der unterschriebenen Vertragsunterlagen durch den Kunden an die AfZ zustande.

    6.2. Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Sofern im Auftragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.

    6.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für AfZ liegt ein wichtiger Grund vor, wenn
    a) der Kunde seine Zahlungen unberechtigt einstellt,
    b) sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Rechnungen in Verzug befindet,
    c) der Kunde sich im Verzug befindet und trotz weiterer Mahnung nicht zahlt,
    d) in Hinblick auf den Kunden Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird,
    e) der Kunde die Leistungen von AfZ in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,
    f) sonstige wichtige Gründe bestehen.

    6.4. Fällt das Interesse des Kunden an der Aufrechterhaltung der Veröffentlichung des Logos vor Ablauf des vereinbarten Zeitpunktes weg, erfolgt keine Kürzung der vertraglichen Entgelte.

    6.5. Die Kündigung muss schriftlich durch einen der Vertragspartner erfolgen.

    6.6. AfZ kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit ändern oder wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

  7. Allgemeines

    7.1. Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Preis zulässig.

    7.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Ludwigsfelde.

    7.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über seine Wirksamkeit ist Zossen, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat.

    7.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

    7.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit des rechtlichen Vertrages davon nicht berührt sein. Vielmehr soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

    7.6. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.




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